Warum schreiben unsere Unterstützer und wir an die Kieler Ratsversammlung und den Oberbürgermeister?
Die Reaktionen der Kieler Politik und des Oberbürgermeisters auf unseren offenen Brief waren bisher verhalten. Den öffentlich geäußerten Bekundungen zum offenen und sachlichen Dialog der SPD und der Grünen folgten keine Taten. Auch unsere Versuche, diesen Dialog zu organisieren, haben nicht gefruchtet. Die löbliche Ausnahme ist die Stabsstelle Mobilität, die sich viel Zeit nahm, um unsere Fragen zu beantworten.
Diese Situation ist so nicht haltbar. Wir sind daher den offiziellen Weg gegangen und sechs Fragen an die Ratsversammlung sowie an den Oberbürgermeister gestellt. Diese gedenken wir dann in der dafür vorgesehenen Zeit „Fragestunde für Einwohner*innen“ persönlich vorzutragen. Die nächste Ratsversammlung beginnt am 21.11. um 16:00.
Den dafür vorgesehenen Prozess hat der Stadtrat Herr Zierau am 17.10.24 beschrieben:
„Alle Anfragen, Anregungen und Hinweise werden von den Mitarbeitenden der Stadt bearbeitet. Hierzu werden z.B. Aktenvermerke oder Niederschriften gefertigt... Die Bearbeitungsfrist der Eingänge ist in der „Allgemeine Geschäftsanweisung (AGA) für die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Kiel“ vom 23.12.2011 definiert.
§ 8 Bearbeitung der Eingänge (1) Alle Eingänge sind so schnell wie möglich zu bearbeiten. Bei allen Eingängen ist innerhalb von 5 Tagen nach Posteingang zu prüfen, ob sie innerhalb von 3 Wochen erledigt werden können. Wenn dies nicht möglich ist, ist sofort ein Zwischenbescheid zu erteilen. Darin ist anzugeben, warum noch nicht endgültig entschieden und wann mit einem abschließenden Bescheid gerechnet werden kann.
(2) Kann eine Frist nicht eingehalten werden, so ist rechtzeitig Fristverlängerung einzuholen.“
Alle Antworten erhielten wir erst auf eigene Nachfrage und nach Ablauf der oben postulierten Dreiwochenfrist. Wir haben sie für Sie unter den jeweiligen Fragen für Sie eingefügt und teilweise mit eigenen Kommentaren versehen.