Öffentliche Verkehrsmittel sollen laut Personenbeförderungsgesetz §8.3.3 seit 1.1.2022 vollständig barrierefrei sein. Heute hat jeder Gelenkbus in Kiel eine Absenkfunktion und eine ausklappbare Rampe für Rollstuhlfahrer. Das Gesetzt schliesst die vollständige Barrierefreiheit aller Bushaltestellen ein. Da ist Kiel noch nicht so weit. Die Haltestellen werden nach und nach entsprechend umgebaut, anscheinend nach Kassenlage.
Zwei weitere Punkte werden in diesem Zusammenhang häufig erwähnt:
- Multifunktionsplätze: In einer Stadtbahn sind mehr Multifunktionsplätze für Kinderwagen, Rollstühle und Fahrräder vorhanden. Das ist bei einer 54m langen Tram im Vergleich zu einem 18m langen Gelenkbus verständlich. Wenn 2 oder 3 Gelenkbusse eingesetzt würden, dann gäbe es jedoch keinen nennenswerten Unterschied mehr.
- 5cm Spaltmaße: Der geforderte maximale Spalt zwischen Fahrzeugeinstiegs- und Bürgersteigkante von 5cm kann von beiden Verkehrsmitteln problemlos eingehalten werden (siehe z.B. das angehängte Bild eines Gelenkbusses).
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Kommentare
Barrierefreiheit bedeutet auch die Berücksichtigung des Weges zum Einstiegspunkt.
Bei der Stadtbahn ist mindestens eine Querung der Strasse auf Schienenniveau notwendig. Damit müssten für diesen Fall 2 Rampen überwunden werden : Fussgängerbereich (Bordstein-Strasse mit 10-20 cm ) und Bahnsteig (Strasse-Bahnsteig mit ca. 35 cm für Niederflurfahrzeuge). Dazu kommt noch die zu überwindende Strecke bis zum Einstieg (Strasse plus 20-30 m im Mittel bis zum Einstieg. Welche Steigungen an den Rampen zulässig sind kann ich nicht sagen.
Zu den Spaltmassen:
Bei modernen Bussen ist mit Hilfe von Assistenzsystemen eine präzisere Ansteuerung der Haltestellen möglich. Werte von unter 5 cm Spaltbreite sind damit problemlos zu erreichen