Schrebergärten müssen dem Busbetriebshof weichen

Der heutige Busbetriebshof wird zukünftig für die Stadtbahn benötigt. 2028 soll der kostspielige Umbau beginnen. Ein neuer Busbetriebshof muss her. Während der Ratsversammlung vom 19. März 2026 wurden dafür zwei bevorzugte Standorte empfohlen. Den 32-seitigen Bericht kann jeder im Protokoll der Ratsversammlung auf kiel.de einsehen und herunterladen. Es handelt sich um einen der folgenden Standorte:

 

  • Kronshagener Weg (Note 2): Hier geht es um die Kleingartenanlage zwischen der Auffahrt zur B 76 und dem Hauptzollamt. Für den Bau würden 3,75 Hektar an Schrebergärten entfallen. Umfangreiche Kompensationszahlungen an die dortigen Besitzer wären dafür notwendig. Damit ist auch die zeitliche Umsetzung kritisch.

 

  • Stubbenkoppel inkl. B1-Baumarkt (Note 4): Es geht um eine Fläche von 7,7 Hektar. Große Teile der Kleingartenanlage hinter dem Baumarkt würden dafür entfallen. Auch hier wären Kompensationszahlungen erforderlich. Eine Erschließung wird zudem durch eine schwierige Topographie und Entwässerungssituation sowie durch die angrenzende Trasse für die geplante Südspange erschwert. Damit ist auch die zeitliche Umsetzung kritisch.

 

Schon beim Bau von Möbel Kraft hatten Schrebergartenbesitzer das Nachsehen und mussten weichen. Der damaligen rot-grünen Regierung war das egal. Sie beauftragte sogar die Stadt mit einer teuren Werbekampagne für Möbel Kraft. Die erwarteten Gewerbesteuereinnahmen waren wichtiger, zudem bestand „ein Bedarf im Möbelsegment“. Die Gartenbesitzer würden ja eine ausreichende Entschädigung erhalten, und es gäbe ohnehin genügend freie Gärten irgendwo in Kiel (SPD-Pressenotiz vom 21.03.2014).

 

Seitdem schien die Regierung die Bedeutung von Schrebergärten für die Entwicklung Kiels allerdings erkannt zu haben: 

 

  • Die ökologische, soziale und städtebauliche Bedeutung von Kleingärten wird im „Kleingartenentwicklungskonzept“ der Stadt Kiel aus dem Jahr 2016 (Drs.-Nr. 0846/2016) ausführlich erörtert. 

 

  • Im Jahr 2021 beschloss die Ratsversammlung zudem das „Konzept Stadtgrün“ (Drs.-Nr. 0510/2021). Es geht darin um „Biotopverbundfunktionen“, „Frischluftkorridore“, „Bienen- und Insektenschutz“, „Zukunftssicherung“ und „Bestandsschutz“. Die Stadt ging damit die Selbstverpflichtung ein, grüne Flächen zu erhalten und auszubauen.

 

Trotz dieser Erkenntnisse nun also wohl eine Kehrtwende bei der weiterhin rot-grünen Regierung: Angesichts des Wunschprojekts Stadtbahn ist die Selbstverpflichtung der Kieler Regierung – also das eigene Wort sich selbst gegenüber – nicht mehr so wichtig. Wieder werden hektarweise Schrebergärten den eigenen Ambitionen geopfert.

 

Vielleicht passiert aber dasselbe wie damals: Bei der Entscheidung zu Möbel Kraft erzwangen die Schrebergartenbesitzer per Volksentscheid ein Bürgerbegehren. Leider ohne Erfolg, denn Möbel Kraft wurde gebaut. Diesmal bekämen die Schrebergärtner allerdings von GrueKoS und allen unseren Mitstreitern gegen die Stadtbahn mit Herzblut Unterstützung!